AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Webseiten und Social-Media-Accounts von Hapke Media.

1. Präambel Für die Geschäftsbeziehung zwischen HAPKE MEDIA (nachfolgend Agentur) und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Agentur nicht an, es sei denn, die Agentur hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Schriftformerfordernis gilt für jegliche Vertragsbeziehungen mit der Agentur.

2. Vertragsabschluss
2.1 Die Dienstleistungen der Agentur gliedern sich in die Bereiche PR, Journalistenbüro und Mediengestaltung. Die Agentur bedient sich zur Erfüllung ihrer Dienstleistungen ggf. externer Spezialisten.
2.2 Auf die Anfrage des Kunden erstellt die Agentur dem Kunden ein individuelles Angebot über die zu erbringenden Leistungen. Dieses Angebot stellt eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, die Agentur mit der Dienstleistung gemäß dem Angebot zu beauftragen. 2.3 Verträge kommen erst mit der schriftlichen Annahme bzw. der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur oder durch Aufnahme der Arbeit gemäß des vom Kunden erwünschten Angebots zustande.
2.4 Die Agentur arbeitet als selbstständiges, unabhängiges Unternehmen nach treuhänderischen Gesichtspunkten. Dies gilt insbesondere im Bereich Medienkonzeption. Sie ist bemüht, entsprechend der Aufgaben- und Terminvorgabe des Kunden die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen bereitzustellen, in der Beratung absolute Objektivität zu wahren und die Interessen des Kunden - insbesondere auch bei der Auswahl und Beauftragung Dritter - in jeder möglichen Form zu vertreten.

3. Honorar
3.1 Das Agenturhonorar wird entweder pauschal in einem festen EURO-Betrag oder anhand der in der Preisliste veröffentlichten Stundensätze/Tagessätze je nach Stundenaufwand oder in Prozentsätzen der Etat- oder Einschaltsumme vereinbart. Der Umfang der von der Agentur für dieses Honorar zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Spesen, Fahrtkosten, Kosten auswärtiger Verpflegung und Unterbringung usw. werden in jedem Fall gesondert berechnet.
3.2 Sofern das Honorar der Agentur nicht vereinbart worden ist, gilt das Honorar laut Preisliste der Agentur bzw. das branchenübliche Honorar als geschuldet. Im Agenturhonorar sind die Leistungen der Agentur enthalten. Separat berechnet werden Fremdleistungen.
3.3 Die Agentur ist in jedem Fall berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, deren Höhe sich am Verhältnis zwischen den erbrachten Leistungen und dem Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistung orientiert.
3.4 Kommt eine von der Agentur ausgearbeitete und vom Vertragspartner genehmigte Konzeption aus Gründen, welche die Agentur nicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so bleibt der Honoraranspruch der Agentur davon unberührt.
3.5 Honorare und Kosten werden in EURO festgesetzt und sind Nettopreise, so dass die jeweils geltende Umsatzsteuer hinzukommt. Preisangebote werden erst mit dem Abschluss des Vertrages verbindlich. In Fällen der Werbemittlung werden die Preise der jeweils gültigen Preislisten der Werbemedien automatisch Vertragsgegenstand.

4. Fremdaufträge
4.1 Werden von der Agentur im Zuge der Produktionsabwicklung Fremdangebote eingeholt bzw. eigene Produkte hergestellt, jedoch der Auftrag vom Kunden anderweitig vergeben, so berechnet die Agentur die für die Angebotseinholung bzw. Selbstherstellung aufgewendeten Leistungen nach Zeit und Kostenaufwand.
4.2 Wird ein Fremdauftrag über die Agentur abgewickelt, berechnet sie 17,65% des Auftragswertes als Service-Fee-Pauschale. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Kunden erteilt werden, übernimmt die Agentur gegenüber dem Kunden keinerlei Haftung. Die Agentur tritt in diesem Fall lediglich als Mittler auf.

5. Zahlung, Zurückbehaltungsrecht
5.1 Das Agenturhonorar inklusive eventuell verauslagter Kosten zuzüglich Mehrwertsteuer ist - soweit nichts anderes vereinbart ist - 10 Tage nach Rechnungserstellung ohne weiteren Abzug zur Zahlung fällig.
5.2 Rechnungen für geleistete Mittlertätigkeit werden mit dem Zugang der Rechnung beim Kunden fällig.
5.3 Ist der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so sind Verzugszinsen zu zahlen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Wenn es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt, beträgt der Verzugszins 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
5.4 Bei Mittlungsaufträgen kann die Agentur in Fällen des Verzuges die weitere Ausführung des Auftrags stornieren; für einen etwa aus diesem Grund entstandenen Schaden des Kunden haftet die Agentur nicht. Ebenso wird insoweit ein Aufrechnungsrecht des Kunden ausgeschlossen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Agentur über den Betrag verfügen kann. Die Agentur ist berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Agentur im Hinblick auf §367 BGB berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptsache anzurechnen.
5.5 Soweit noch Rechnungen der Agentur unbezahlt sind, hat die Agentur ein Zurückbehaltungsrecht.

6. Gewährleistung
6.1 Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Kunde die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch die Agentur, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, der Agentur unverzüglich Anzeige zu machen. 6.2 Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
6.3 Zur Erhaltung der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
6.4 Alle anderen Munden werden gebeten, Mängel unverzüglich anuzeigen. Eine Versäumnis hat jedoch keine rechtlichen Konsequenzen.
6.5 Der Mängelgewährleistungsanspruch des Kunden ist auf Nachbesserung beschränkt. Sollte diese fehlschlagen, ist er zur Minderung berechtigt oder kann nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten.

7. Vertragsrücktritt und Kündigung
7.1 Der Agentur wird ein vertragliches Rücktrittsrecht für den Fall eingeräumt, dass Umstände bekannt werden, welche die prompte Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Vertragspartners in Frage stellen. Insbesondere sind hier Antrag auf Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens bzw. wiederholte Zwangsvollstreckungen etc. zu nennen. Offene Rechnungen werden mit dem Rücktritt sofort fällig. Wünscht der Kunde in diesen Fällen dennoch die Durchführung des Vertrages, so kann die Agentur die Ausführung weiterer Arbeiten davon abhängig machen, dass der Vertragspartner für die noch nicht erbrachten Leistungen Vorkasse leistet.
7.2 Wird der Auftrag vom Kunden gekündigt, so ist das Honorar für die vereinbarten Leistungen sofort fällig. Schadensersatzansprüche gegen den Kunden wegen Vertragsverletzung bleiben vorbehalten.
7.3 Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung - auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden - nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

8. Präsentation und Auftragsdurchführung
8.1 Bei Auftragsdurchführung ist die Agentur verpflichtet, sich hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen mit dem Kunden abzustimmen und ihm die Entwürfe für die vorgeschlagenen Werbemittel, die eingeholten Kostenvoranschläge, Terminpläne zur Bewilligung vorzulegen. Die Werbeagentur überwacht die ordnungsgemäße Durchführung aller Werbemaßnahmen.
8.2 Es steht im Ermessen der Agentur, für die Ausführung ihrer Grundleistungen ihr geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen.

9. Abwicklung, Mitwirkungen des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen zu unterrichten und ihr alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrages benötigten Informationen und Unterlagen, so weit diese ihm verfügbar sind, fristgerecht und kostenlos zu liefern. Mit Beendigung eines Vertragsverhältnisses hat die Agentur dem Kunden sämtliche von diesem zur Verfügung gestellten Unterlagen wie etwa Fotos, Filme etc. zurückzugeben.

10. Haftung und Schadenersatz
10.1 Terminvereinbarungen und Lieferfristen werden von der Agentur mit der allgemeinen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns beachtet. Fixgeschäfte bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Liegt kein Fixgeschäft vor, ist die Agentur lediglich zur nachträglichen ordnungsgemäßen Leistung verpflichtet. Für überschreitungen einer vereinbarten Lieferfrist haftet die Agentur nicht, wenn diese durch Umstände verursacht werden, welche die Agentur nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt). Ein aus solchen Umständen entstandener Lieferungsverzug entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht. Eine Stornierung des Auftrags ist ausgeschlossen.
10.2 Nach einer Druckreifeerklärung (Druckfreigabe) durch den Kunden ist die Agentur von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen befreit. Soweit der Vertragspartner von sich aus Korrekturen vornehmen lässt, entfällt jede Haftung der Agentur.
10.3 Eine Haftung für die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit der Werbung wird nicht übernommen; insbesondere ist die Agentur nicht verpflichtet, die Entwürfe vorher juristisch überprüfen zu lassen. Für die Eintragungs- und Schutzfähigkeit von Entwürfen wird die Gewähr seitens der Agentur nur nach besonderer Vereinbarung übernommen. Für den rechtlichen Bestand aller vom Kunden gemachten Angaben, insbesondere über Warenzeichen, Geschmacksmuster, Ausstattungen, Firmen- und Warenbezeichnungen haftet der Kunde. Ansprüche hieraus gegen die Agentur werden ausgeschlossen. Gegebenenfalls hat der Kunde die Agentur von jeder Haftung freizustellen.
10.4 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Bei Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug von Werbeträgern oder sonstigen Drittbeauftragten, die nicht als Erfüllungsgehilfen eingeschaltet wurden, haftet die Agentur auch nicht für deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.

11. Kennzeichnung
Die Agentur ist berechtigt, an allen von ihr gestalteten Werbemitteln einen Firmentext oder Code anzubringen, wobei Platzierung und Schriftgröße auf Wunsch mit dem Vertragspartner abgestimmt werden können. Der Agentur stehen von allen veröffentlichten Gestaltungsarbeiten 10 Belegexemplare zu.

12. Geheimhaltung
12.1 Die Agentur verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangenden Geschäftsgeheimnisse mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zu Stande kommt.
12.2 Die gleiche Verpflichtung trifft den Kunden bezüglich ihm zur Kenntnis gelangter vertraulicher Dokumente und Informationen der Agentur.

13. Verwertung von Agenturleistungen
13.1 Nutzungs- und sonstige Rechte an den eingerichteten Vorschlägen gehen nur insoweit auf den Kunden über, als dies aus der anfänglichen Aufgabenstellung hervorgeht (Vertriebsgebiet, Auflagen, Zeiträume etc.), ansonsten sind sie gesondert zu regeln.
13.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die von der Agentur im Angebotsstadium eingereichten Vorschläge zu verwenden und zwar unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Dies gilt auch für eine Verwendung in abgewandelter Form oder durch Dritte.

14. Urheberrechtlicher Schutz
14.1 Soweit Lieferungen und Leistungen urheberrechtlichen Schutz finden, wird der sachliche, zeitliche und räumliche Umfang der Verwertungs- und Nutzungsrechte vertraglich im Einzelnen festgelegt.
14.2 Mit der Zahlung des Agenturhonorars sind die vertragliche vereinbarten Verwertungs- und Nutzungsrechte abgegolten. Der Vertragspartner erwirbt nur Verwertungs- und Nutzungsrechte in dem vereinbarten Umfang und zu dem vereinbarten speziellen Zweck. Geht die Verwertung bzw. Nutzung darüber hinaus, so ist eine neuerliche Vereinbarung zu treffen und ein gesondertes Honorar zu zahlen.
14.3 Vorentwürfe und Entwürfe bleiben Eigentum der Agentur und sind auf Wunsch in angemessener Frist nach Beendigung des Auftrags zurückzugeben. Für Beschädigungen haftet der Kunde.
14.4 Die Agentur ist berechtigt, die von ihr erstellten Werbemittel zu signieren und in ihrer Eigenwerbung auf die Betreuung des Kunden hinzuweisen.

15. Besondere Bestimmungen für den Bereich Journalistenbüro
15.1 Die Nutzungsrechte an den Artikeln zur Publikation auf der Website des Kunden oder in seinem Medium können durch Kauf zu unterschiedlichen Konditionen erworben werden. Die Agentur trifft mit dem Kunden gesonderte schriftliche Vereinbarungen über die Art, den Umfang und die Dauer der Nutzung. Die eingeräumten Rechte gelten nur für den schriftlich vereinbarten Zweck.
15.2 Im Wesentlichen sind folgende Nutzungskonditionen möglich: - Alleinveröffentlichungsrecht: Die Agentur darf die dem Kunden exklusiv angebotenen Artikel binnen eines Jahres seit Ablieferung keinem anderen Medium in Deutschland zur Verfügung stellen. - Erstverwertung: Der Kunde hat Anspruch auf Priorität der Veröffentlichung in seinem Verbreitungsgebiet. In diesem Gebiet darf die Agentur demzufolge den gleichen Beitrag nicht zum vorherigen oder gleichzeitigen Abdruck anbieten. - Zweitverwertung: Die Agentur darf Beiträge gleichzeitig mehreren Medien anbieten. Der Kunde muss also mit der vorherigen oder gleichzeitigen Veröffentlichung in anderen Medien seines Verbreitungsgebietes rechnen.
15.3 Die Agentur räumt dem Kunden bei Abnahme ein einfaches Nutzungsrecht für die Dauer von zwei Jahren ein. übergibt die Agentur einen Beitrag in der vorliegenden Fassung ohne Angabe der Verwertungsart, gilt der Artikel zur Zweitverwertung angeboten. Für die Nutzung gelten neben den mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. Insbesondere sind die Artikel deutlich an geeigneter Stelle mit der folgenden Urheberkennzeichnung zu versehen: „Urheberin: Ramona Hapke“.
15.4 Die Agentur prüft, inwiefern dem Kunden die Möglichkeit des Artikelkaufs eingeräumt werden kann. Die Agentur beliefert keine Publikationen mit pornografischen, rechtsextremen oder sonstigen strafrechtlich relevanten Inhalten. Websites mit extrem vertrieblicher Ausrichtung und einer Anpreisung überwiegend „unseriöser“ Produkte können ausgeschlossen werden.
15.5 Alle auf www.hapkemedia.com , www.hapkemedia-blog.de, www.hapke-media.com und allen anderen Websites der Agentur angebotenen Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Die Artikel dürfen in keiner Weise verändert werden. Abänderungen sind mit dem Redaktionsbüro der Agentur abzusprechen, ggf. verfasst Hapke Media für das Medium des Kunden eine angepasste Version.
15.6 Die Verwendung von Beiträgen auf weiteren Websites oder in weiteren Medienformen ist nicht gestattet. Untersagt ist in jedem Fall der Weiterverkauf der Artikel etwa über Abos oder geschützte Bereiche der Website.
15.7 Nimmt der Kunde digital übermittelte Beiträge, die er als Leseprobe angefordert hat, nicht ab, sind diese von all seinen Datenspeichern zu löschen, sofern sie nicht mit Einverständnis der Agentur für eine spätere Nutzung vorgehalten werden.
15.8 Die Agentur übermittelt dem Kunden den angeforderten Artikel digital als Word-, txt- oder rtf-Datei. Bei Downloads direkt von einer der Agenturwebseiten erhält der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail über die erfolgreiche Zahlung per PayPal und die Transaktion mit Link zum Volltext oder alternativ mit Downloadlink.
Bilder stellt die Agentur in der gewünschten Auflösung zur Verfügung.
15.9 Alle Preise verstehen sich zuzüglich 7 Prozent Mehrwertsteuer. Paketangebote sind möglich. Kunden werden gebeten, sich insofern mit der Agentur in Verbindung zu setzen.

16. Schlussbestimmungen
16.1 Für alle Beziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden gilt deutsches Recht. Die Anwendung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
16.2 Die Nichtigkeit einzelner Formulierungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit im übrigen. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige zulässige Klausel die in ihrer Wirkung der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt.
16.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Agentur.

HAPKE MEDIA
Stand: 29.11.2007